Der Haarverlust ist bei einer Chemotherapie die offensichtlichste Nebenwirkung. Der Verlust des Kopfhaars löst bei vielen Menschen zu allem Übel auch noch das Gefühl des Verlusts der eigenen Identität aus. Denn wenn das Haar ausfällt, leidet die Seele mit.

Müssen auch Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen und darüber nachdenken, was Sie nun am besten tun können?

Wir unterstützen und helfen Ihnen, für Sie die beste persönliche Lösung zu finden.

Krebszellen teilen sich von Natur aus sehr häufig. Genau dies macht sich die Chemotherapie zu eigen, indem sie mit ihren Medikamenten diesen Teilungsmechanismus hemmt. So können sich die Krebszellen nicht mehr vermehren.

Auch die Haarzellen teilen sich häufig, damit das Haar wächst und so können bei dem Prozess der Chemotherapie leider auch diese Zellen beschädigt werden. Ist dies der Fall, kommt es zum Haarverlust. Erst ein bis zwei Monate nach Abschluss der Behandlung spüren die Patienten gewöhnlich neuen Haarwuchs.

Überlegen Sie zunächst, welche Lösung für Sie persönlich die Beste ist. Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig.

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf den Haarausfall nach einer Chemotherapie vor. Vor der ersten Behandlung sollten Sie einen Beratungstermin mit uns vereinbaren, damit Sie informiert sind.

Wir finden mit Ihnen gemeinsam die richtige Frisur, schneiden diese typgerecht ein und erklären Ihnen den Umgang und die Pflege Ihres Zweithaares.

Nehmen Sie doch eine nahestehende Person zu Ihrem Termin mit, die Ihnen beiseite steht und Sie zusätzlich unterstützen kann. Das kann Ihr PartnerIn, FreundIn oder Familienangehörige sein.

Eine Perücke ist immer so gut wie Sie vom Träger aufgesetzt und frisiert wird. Auch eine teure Perücke sieht nur dann gut aus, wenn sie richtig aufgesetzt und gut frisiert wird.

Folgende Punkte machen eine natürlich wirkende Perücke aus:

  • Natürliche Haarwuchsrichtung und dünnes Haar am Stirnansatz
  • Kein Volumen am Ansatz
  • Natürlicher Glanz durch die richtigen Pflegeprodukte
  • Keine abstehenden Nackenhaare

Die IV übernimmt bei Medizinisch bedingtem Haarausfall die Kosten von maximal Fr. 1500.- pro Kalenderjahr.

Bei AHV – berechtigten Personen sind es Fr. 1000.- pro Kalenderjahr.

Wir arbeiten eng mit der AHV-IV Stelle zusammen und helfen Ihnen bei der Anmeldung und erledigen für Sie die Abrechnung.

Wir unterstützen und helfen Ihnen, für Sie die beste
persönliche Lösung zu finden.

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